
Fertigarzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) dürfen nur nach behördlicher Zulassung (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - BfArm) in den Verkehr gebracht werden. Die Zulassung ist auch wesentliche Voraussetzung für die Verordnung eines Arzneimittels in der vertragsärztl...
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